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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) sind ausschließlich Geschäftsgrundlage der Lieferungen und Leistungen des Tanzstudio Martynas & Andrea (im weiteren Verwender). Entgegenstehenden AGB wird widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. 

2. Zustandekommen des Mietvertrages

Ein Mietvertrag über einen Gegenstand kommt zustande, wenn der Mieter das unverbindliche Angebot des Verwenders angenommen hat und dieser die Annahme des Angebotes schriftlich rückbestätigt hat. Eine Rückbestätigung ist auch durch die Leistung / Zurverfügungstellung der Gegenstände möglich.

3. Mietobjekt

Das Mietobjekt ist der Homepage oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften. Es gelten die Auftrags-und Bestellnummern sowie die Objektbezeichnungen des Verwenders. Die zur Miete bestimmten Objekte sind gebraucht.

4. Mietpreis

Der Mietpreis der Mietobjekte bemisst sich grundsätzlich nach unserer Preisliste in der jeweils gültigen Fassung sowie oder nach individuellem Angebot. Es wird pro Mieteinheit oder zusätzlich angefangenen Kalendertag berechnet.
Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Die Mietpreise verstehen sich ab dem jeweiligen Lager des Verwenders ohne Transport. Der Mieter erkennt die Geltung der Preise und Konditionen an.

5. Mietzeit

1 Mieteinheit= bis zu 7 Tage Kalendertage, jedoch nur 1 Wochenende
als vertragliche Mietzeit gilt ausschließlich die vereinbarte Zeit. Die Mietzeit beginnt mit Abholung und endet mit Rückgabe. Ist Lieferung vereinbart, so gelten der Beginn des Anlieferungstransportes und des Abholungstransportes.
Für eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit, ist die schriftliche Zustimmung des Verwenders erforderlich, die mindestens 12 Stunden vor Ablauf der Mietzeit auf Kosten des Mieters eingeholt werden muss. Eine längere, vorher vereinbarte Mietperiode kostet 25% vom Grundmietpreis je Zusatztag. 
Der Verwender hat nach Ablauf der vertraglichen Mietzeit das Recht, die zusätzlich angefallene Zeit entsprechend der Preisliste abzurechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens wird vorbehalten. Eine Verlängerung durch Vorenthaltung / Inbesitzhaltung wird ausschließlich widersprochen.

6. Nachbestellung

Bei Nachbestellung des Mieters kann der Verwender solang nicht für die vollständige Ausführung des Nachbestellungsauftrag haftbar gemacht werden, bis dem Mieter eine schriftliche Bestätigung zugegangen ist.

7. Rückgabe, Bruch und Verlust

Der Mieter trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rückgabe kann grundsätzlich nur zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzubringen. Die Annahmekontrolle erfolgt am Veranstaltungsort, bevor die Mietobjekte für den Transport hergerichtet werde, oder nach Abprache mit dem Verwender, am Lager dessen. Die Rücknahme am Lager erfolgt daher grundsätzlich unter Vorbehalt der Vollständigkeit und Unversehrtheit. Exakte Bruch-und Verlustmengen können erst nach vollständig erfolgtem Überprüfungsprozess am Veranstaltungsort ermittelt werden, welche durch ein Protokoll von beiden Parteinen unterschrieben und damit bestätigt werden müssen.
Bei Beschädigung kann Wahl des Verwenders das Mietobjekt ersetzt oder repariert werden, je nachdem, was für den Mieter gemessen am Wiederbeschaffungswert laut Preisliste günstiger ist. Des Weiteren trägt der Mieter bei Verlust oder Beschädigung die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur.



8. Reinigung

Die Reinigung berechnen wir gemäß den vereinbarten Preise nach Aufwand. 
Die Reinigung erfolgt unverzüglich nach Rückgabe. Bei übermäßiger Verschmutzung und Schäden wird ein Mehraufwand separat abgerechnet. Der Mehraufwand wird anhand der Quittung der Reinigungsfirma in Rechnung gestellt.

9. Stornierung

Die Stornierung des Auftrages und einzelner Posten/Artikel sind bis zu 1 Monat vor der Übergabe bzw. Liefertermin für den Mieter kostenfrei möglich. Der Auftrag muss schriftlich storniert werden. 
4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin berechnen wir 25% des Auftragsvolumens,
2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin berechnen wir 50% des Auftragsvolumens,
1 Woche vor dem vereinbarten Liefertermin berechnen wir 80% des Auftragsvolumens.
Hat das Tanzstudio Martynas & Andrea Fremdmaterial zugemietet und es entstehen durch die Stornierung Kosten, hat der Kunde diese zu tragen.
Hat das Tanzstudio Martynas & Andrea Material nach vorheriger Ankündigung für diesen Auftrag eingekauft, dann kann der belegbare Einkaufspreis hierfür an den Kunden weiterberechnet werden.

10. Gefahrübergang

Ort des Geffahr- und Haftungsüberganges ist stets am jeweiligen Veranstaltungsort des Mieters bei Lieferung durch den Verwender oder bei Eigenabholung am Lager des Verwenders. Der Verwender garantiert, das die Ware bei Gefahrübergang auf den Mieter stets in einwandfreiem Zustand ist, der Mieter bestätigt dies mit einwendungsfreier Übernahme. Der Mieter muss den Verwender unverzüglich informieren, wenn das Mietobjekt bei der Anlieferung / Übergabe nicht vollständig oder verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.

11. Transport

Ist Selbstabholung vereinbart, so hat der Mieter das Material in einem geschlossenen Transporter ordnungsgemäß gesichert auf eigenen Gefahr und Kosten zu transportieren.
Ist Lieferung vereinbart, so erfolgt dies auf Kosten und Risiko des Mieters.
Die Höhe der Fahrtkosten richtet sich nach der jeweiligen Entfernung und ist bei Vertragsabschluss zu erfragen.
Der Verwender liefert das Mietobjekt rechtzeitig vor der Veranstaltung und holt es zum vereinbarten Zeitpunkt frachtsicher verpackt dort wieder ab. 
Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf-und Abbau, sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Der Mieter stellt sicher, dass dem Verwender zum vereinbarten Lieferzeitpunkt ein freier und geeigneter Zugangsweg ( geeignet für Lastwägen bis 7,5 Tonnen ) zur Verfügung steht, es sei denn, ein anderes Fahrzeug wurde vereinbart.
Treten bei An-und Abfahrt Schäden am Gelände und / oder an Gebäuden auf, die auf Ungeeignetheit des Zugangsweges zurückzuführen sind, haftet der Mieter.
Für Verzögerungen bei Anlieferung oder Abholung berechnen wir ab der
2.Stunde 10% vom Lieferumfang,
3.Stunde 20% vom Lieferumfang,
d.h. pro Stunde jeweils 10% mehr.

12. Unmöglichkeit

Ist die Vertragserfüllung für den Verwender unmöglich, kann der Mieter erst dann kündigen, nachdem dem Verwender schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden ist.



13. Mängelhaftung

Eine Haftung des Verwenders ist grundsätzlich ausgeschlossen im Fall von anfänglich vorhandenen Mängeln der Mietsache., wenn die Mängel trotz Erkennbarkeit nicht angezeigt worden sind oder im Falle von höherer Gewalt ( technische Störungen, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen). Sind Mängel vorhanden, steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, solange dies nicht in angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung steht. Die verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet der Verwender gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung wird mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Der Mieter stellt den Verwender von Ansprüchen Dritter wegen Schäden aus der Benutzung des Mietobjektes frei. Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt 12 Monate ab gesetzlichen Verjährungsbeginn.
14. Gesamthaftung

Eine über die in 13. genannte Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Haftung aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.

15. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet die überlassenen Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat Gebrauchs-Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten Er hat sich bei Abholung oder Anlieferung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu überzeugen und Mängel unverzüglich beim Verwender anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist untersagt. Der Mieter hat die Sache frei von Rechten Dritter zu halten.

16. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen sind laut vorheriger Absprache innerhalb von 8 Werktagen, nach Ausstellung der Rechnung, zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf die Forderungen des Verwenders ja angebrochenen Monat berechnet. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösespesen zu Lasten des Mieters. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Mieters ist nur mit unstreitigen oder titulierten Ansprüchen möglich.
Ihnen eingeräumte Rabatte stehen unter der Bedingung, dass Ihre Zahlung auf den rabattierten Rechnungsbetrag innerhalb des in Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels bei uns eingeht. Demnach entfällt der unten vorgenannten Bedingung gewährte Rabatt automatisch, wenn der Tag des Zahlungseingangs nach dem Ablauf des Zahlungsziels aus unserer Rechnung liegt.

17. Geltendes Recht / Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Verwenders. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Weilheim, sofern der Käufer Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz in Deutschland unterhält; dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Der Mieter ist mit einer Speicherung seiner Daten im Sinne des BDSG für geschäftliche Zwecke einverstanden.

18. Gültigkeit

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die von uns erbracht werden. Mit Erteilung eines Auftrages an das Tanzstudio Martynas & Andrea erkennt der Kunde die AGB's an.

19. Datenschutz und Speicherung des Vertragstextes

Die Datenschutzpraxis des
Tanzstudios Martynas & Andrea steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Mieter hat nach Vertragsabschluss der Speicherung des Vertragtextes eingewilligt.

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